Artikel 2 — 2005/1/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2004 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in der Tschechischen Republik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5266)
Eine Änderung der Geräte oder der Schätzverfahren ist nicht zulässig.
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