EPÜ
Gliederung
Dritter Teil Die Europäische Patentanmeldung
Kapitel I Einreichung und Erfordernisse der europäische Patentanmeldung
Art. 84 Artikel 84
Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt wird. Sie müssen deutlich, knapp gefaßt und von der Beschreibung gestützt sein.
…Anmeldungsunterlagen unzulässig erweitere. Gemäß § 91 Abs 1 Satz 1 PatG müssen Ansprüche genau und in unterscheidender Weise angeben, wofür Schutz begehrt wird, analog gilt Art 84 EPÜ und Art 6 PCT. Zur Beurteilung des Schutzbereiches sind jedoch laut § 22a (1) PatG auch die Beschreibung und die Zeichnungen heranzuziehen. Artikel 69 des…
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