(1) Jeder Vertragsstaat kann einem internationalen Schiedsgericht jede Streitigkeit unterbreiten, die sich auf die Organisation oder einen Bediensteten oder Sachverständigen, der für die Organisation oder in deren Auftrag tätig ist, bezieht, soweit die Organisation oder die Bediensteten und Sachverständigen ein Vorrecht oder eine Immunität nach diesem Protokoll in Anspruch genommen haben und diese Immunität nicht aufgehoben worden ist.
(2) Hat ein Vertragsstaat die Absicht, eine Streitigkeit einem Schiedsgericht zu unterbreiten, so notifiziert er dies dem Präsidenten des Verwaltungsrats; dieser unterrichtet sofort jeden Vertragsstaat von der Notifikation.
(3) Das Verfahren nach Absatz 1 ist auf Streitigkeiten zwischen der Organisation und den Bediensteten oder Sachverständigen über das Statut oder die Beschäftigungsbedingungen oder, was die Bediensteten anbelangt, über die Versorgungsordnung nicht anzuwenden.
(4) Gegen den Spruch des Schiedsgerichts, der endgültig und für die Parteien bindend ist, kann ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden. Im Fall einer Streitigkeit über Sinn und Tragweite des Schiedsspruchs obliegt es dem Schiedsgericht, den Spruch auf Antrag einer Partei auszulegen.
Art. 23 EPÜ · EPÜ · Europäisches Patentübereinkommen - Vorrechteprotokoll
Art. 23
(1) Jeder Vertragsstaat kann einem internationalen Schiedsgericht jede Streitigkeit unterbreiten, die sich auf die Organisation oder einen Bediensteten oder Sachverständigen, der für die Organisation oder in deren Auftrag tätig ist, bezieht, soweit die Organisation oder die Bediensteten und Sachvers…
Art. 24
…1) Das in Artikel 23 genannte Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern; ein Schiedsrichter wird von dem Staat oder den Staaten, die Parteien des Schiedsverfahrens sind, ein weiterer vom Verwaltungsrat ernannt…
Art. 3
…im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften über den Straßenverkehr, an dem dieses Fahrzeug beteiligt ist; c) im Fall der Vollstreckung eines nach Artikel 23 ergangenen Schiedsspruchs. (2) Das Eigentum und die sonstigen Vermögenswerte der Organisation genießen ohne Rücksicht darauf, wo sie sich befinden, Immunität von jeder Form der Beschlagnahme…
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