Zu den in diesem Abschnitt vorgesehenen Zwecken wird ein Schiedsausschuß gebildet; der Rat bestellt die Mitglieder und legt die Geschäftsordnung dieses Ausschusses auf Vorschlag des Gerichtshofes der Europäischen Union fest.
Die Parteien können gegen die Entscheidung des Schiedsausschusses binnen einem Monat nach deren Zustellung beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung einlegen. Die Nachprüfung des Gerichtshofes der Europäischen Union beschränkt sich auf die förmliche Rechtmäßigkeit der Entscheidung und auf die Auslegung dieses Vertrages durch den Schiedsausschuß.
Die endgültigen Entscheidungen des Schiedsausschusses haben unter den Parteien Rechtskraft. Sie sind gemäß Artikel 164 vollstreckbar.
Rückverweise
EAG-Vertrag · Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
Art. 22
…Entschädigung nicht einigen, so können die Beteiligten einen Schiedsvertrag schließen, der die Zuständigkeit des Schiedsausschusses begründet. Die Parteien verzichten damit auf jede Klage; Artikel 18 bleibt unberührt. (2) Lehnt der Lizenznehmer den Abschluß eines Schiedsvertrags ab, so gilt die Lizenzerteilung als nichtig. Lehnt der Inhaber den Abschluß eines Schiedsvertrags ab…
Art. 164
…staatlichen Behörde erteilt, welche die Regierung jedes Mitgliedstaats zu diesem Zweck bestimmt und der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union sowie dem gemäß Artikel 18 eingesetzten Schiedsausschuß benennt. Sind diese Formvorschriften auf Antrag der die Vollstreckung betreibenden Partei erfüllt, so kann diese die Zwangsvollstreckung nach innerstaatlichem Recht betreiben, indem sie…
Art. 17
…1) Wird ein gütliches Einvernehmen nicht erzielt, so können nach Maßgabe der Artikel 18 bis 23 im Wege des Schiedsverfahrens oder von Amts wegen nichtausschließliche Lizenzen erteilt werden: a) an die Gemeinschaft oder die nach Artikel 48 hierzu…