BundesrechtInternationale VerträgeErleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – DurchführungArt. 1

Art. 1Zweck und Anwendungsbereich des Übereinkommens

In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date