Klagen bei dem Gerichtshof der Europäischen Union haben keine aufschiebende Wirkung. Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung der angefochtenen Handlung aussetzen.
Rückverweise
Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
Art. 39
…einem abgekürzten Verfahren, das erforderlichenfalls von einzelnen Bestimmungen dieser Satzung abweichen kann und in der Verfahrensordnung geregelt ist, über Anträge auf Aussetzung gemäß Artikel 278 AEUV und Artikel 157 EAG-Vertrag, auf Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß Artikel 279 AEUV oder auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß Artikel 299…
Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge
Art. 9 Einhaltung der allgemeinen Abwicklungsgrundsätze und -ziele
…ihrem Antrag kann eine Vertragspartei den Gerichtshof ersuchen, den Vollzug einer Maßnahme auszusetzen, die Gegenstand der Streitigkeit ist; in diesem Fall finden der Artikel 278 AEUV und die Artikel 160 bis 162 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs Anwendung. (3) Durch das in Absatz 2 dieses Artikels genannte Verfahren wird…