BundesrechtInternationale VerträgeDoppelbesteuerung – Erbschaftssteuern (Deutschland)

Doppelbesteuerung – Erbschaftssteuern (Deutschland)

In Kraft seit 28. September 2009
Up-to-date

Artikel 1

Art. 1

Die Vorschriften des Abkommens vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15. Oktober 2003 sind auf Erbfälle weiter anzuwenden, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist.

Artikel 2

Art. 2

(1) Das Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Berlin ausgetauscht.

(2) Das Abkommen tritt am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist auf alle Erbfälle, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist, anzuwenden.

Geschehen zu Wien am 6. November 2008 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache.