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Bundesrecht
Verordnungen
Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
§ 9
ZZV
§ 9 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2013
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§ 9 Inkrafttreten — ZZV
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
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