§ 6 Besonderheiten der Sicherheits-VRG
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Bei einer Sicherheits-VRG gemäß § 12a PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen.
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