BundesrechtVerordnungenZivilrechts-Mediations-AusbildungsverordnungAnl. 3

Anl. 3

In Kraft seit 23. Januar 2004
Up-to-date
Ausbildungsinhalt für Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach Mindestein- heiten
Teil 1 Theoretischer Teil
Summe Teil 136 *)
1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder 8
2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze 24
3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen 32
4. Konfliktanalysen 14
5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, zB Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation 18
6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken 20
7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation 12
8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen 8
9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge 0 *)
Teil 2 Anwendungsorientierter Teil
Summe Teil 84
1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung 20
2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion 32
3. Peergruppenarbeit 10
4. Fallarbeit 6
5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) 16
Gesamtsumme 220 *)

*) Für Ziviltechniker zusätzlich 8 Mindesteinheiten

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