§ 94 § 94.Gefahrenfeuer
In Kraft seit 01. September 1972
Up-to-date
Gefahrenfeuer müssen rotes Blinklicht 20 bis 60 mal pro Minute mit einer Lichtstärke von mindestens 2000 cd ausstrahlen, wobei die Leuchtperiode länger sein muß als die Dunkelperiode.
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