Anl. 26
In Kraft seit 01. September 1972
Up-to-date

Anhänge
image001.pngPNGZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 92 § 92.Allgemeines
…Landschaft herausragende Bodenerhebungen, welche die Sicherheit der Luftfahrt beeinträchtigen könnten, insbesondere, wenn sie die Grenzflächen des Schutzbereiches überragen, durch Hindernisfeuer nach dem Muster der Anlage 26 derart befeuert sein, daß ihre Lage und Ausdehnung erkennbar ist. Hindernisse, die durch ihre Lage oder Ausdehnung eine besondere Gefährdung für die Sicherheit der Luftfahrt…
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