Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 90 § 90.Rollhaltbefeuerung
…aus einer Reihe quer über die gesamte Breite des Rollweges in gleichmäßigen Abständen von 3 m angeordneten roten Unterflurfeuern nach dem Muster der Anlage 25 bestehen. Die Feuer müssen entgegen der Rollrichtung strahlen und von der Flugplatzkontrollstelle getrennt von der übrigen Befeuerung schaltbar sein.…
§ 89 § 89.Befeuerung von Rollwegen und Fahrrinnen
…für einen Instrumentenflugbetrieb oder Flugbetrieb bei Nacht bestimmt sind, müssen entweder durch grüne Mittellinienfeuer in Unterflurausführung oder durch blaue Randfeuer nach dem Muster der Anlage 25 befeuert sein. Die Mittellinienbefeuerung ist jedenfalls bei Schnellabrollwegen, unübersichtlichen Rollwegkreuzungen und Rollwegen, die bei einer Sichtweite von weniger als 400 m benützt werden, unerläßlich…