Anl. 24
In Kraft seit 01. September 1972
Up-to-date
Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 82 § 82.Schwellenfeuer
…3) oder von Stoppflächen müssen die Schwellen durch je einen 10 m breiten, beiderseits der Piste symmetrisch angeordneten Außenbalken nach dem Muster der Anlage 24 Abbildung 1 befeuert sein. Die Außenbalken müssen aus je sechs grünen, in gleichmäßigen Abständen errichteten, anflugseitig strahlenden Feuern bestehen. Handelt es sich um eine ständige…