Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 82 § 82.Schwellenfeuer
…1) Präzisionsanflugpisten auf Landflugplätzen müssen über eine Schwellenbefeuerung nach dem Muster der Anlage 20 verfügen, die aus einer Reihe in gleichmäßigen Abständen von 3 m quer zur Pistenrichtung angeordneter grüner, anflugseitig gerichteter Hochleistungsfeuer besteht. Bei anderen Landpisten, welche…
§ 79 § 79.Präzisionsanflugbefeuerung I
…beiderseits davon aus je 8 weißen, gerichteten Hochleistungsfeuern besteht. (2) Die Anordnung und Abstände der einzelnen Feuer einer Präzisionsanflugbefeuerung I müssen dem Muster der Anlage 20 entsprechen. (3) Bei Präzisionsanflugpisten der Kategorie I ist die Reihe der Mittellinien-Kurzbalken durch Blitzfeuer auf der verlängerten Pistenmittellinie und durch je 1 Blitzfeuer beiderseits…
§ 84 § 84.Pistenendbefeuerung
…auf Landflugplätzen müssen an den Pistenenden durch sechs rote Pistenendfeuer befeuert sein, die in gleichmäßigen Abständen über die gesamte Pistenbreite nach dem Muster der Anlage 20 errichtet sein müssen. Bei anderen Landpisten, welche eine Schwellenbefeuerung aufweisen, müssen die Pistenendfeuer in zwei Gruppen zu je drei Feuern nach dem Muster der Anlage…