Anl. 18
In Kraft seit 01. September 1972
Up-to-date
Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
ZFV 1972 · Zivilflugplatz-Verordnung
§ 74 § 74.Betriebswerte für Nieder- und Hochleistungsfeuer
…1%) regelbar von der Flugplatzkontrollstelle aus betrieben werden können. Mindestlichtstärke, Mindeststreubereich, Farbe und Einstellwinkel von gerichteten Hochleistungsfeuern müssen den Werten der Befeuerungstabelle in der Anlage 18 entsprechen. Die Lichtstärke soll im Zentrum des Streubereiches höchstens 150% und an seinem Rande mindestens 50% der vorhandenen mittleren Lichtstärke betragen und darf außerhalb des…