§ 24 Inhalt der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
§ 24 Inhalt der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen — ZFBO 2024
Die Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen haben zu enthalten:
1. die Entgelteordnung (§ 26) und
2. die Benützungsregelungen.
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