BundesrechtVerordnungenZASS-Ausbildungsverordnung 2. Hauptstück Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz4. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung§ 24

§ 24Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung

In Kraft seit 01. Oktober 2013
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