§ 14a Ausbildungsnachweise – Vereinigtes Königreich
In Kraft seit 20. Januar 2024
Up-to-date
Die §§ 2, 3, 6a, 10b und 10c sowie der 4. Abschnitt gelten auch für im Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands vor dem 1. Jänner 2021 ausgestellte Ausbildungsnachweise.
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