(1) Richtsatz 0 gilt für Leitungsrechte für eigenversorgende Infrastruktur (§ 1 Z 2) in öffentlichem (§ 1 Z 10) oder privatem Eigentum (§ 1 Z 11).
(2) Richtsatz 0 wird in Höhe von Null Euro festgelegt.
Rückverweise
WR-V 2022 · Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2022
§ 8 Richtsatz 4 – Kleinantenne / Gebäude
…1) Richtsatz 4 gilt für Leitungsrechte für Kleinantennen (§ 4 Z 60 TKG 2021) einschließlich deren Befestigungen an oder in Gebäuden (§ 1 Z…
§ 3 Allgemeine Regelungen
…zur Abgeltung der Wertminderung der in Anspruch genommenen Liegenschaften, Gebäude oder Objekte einmalig an den Belasteten zu leisten. (2) Die Richtsätze gemäß §§ 4 bis 11 umfassen ausschließlich die Wertminderung der in Anspruch genommenen Liegenschaften, Gebäude oder Objekte. Gegebenenfalls darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche des Belasteten, wie zB Schadenersatzansprüche, Ansprüche…
§ 2 Anwendungsbereich
…die gemäß § 52 Abs. 2 oder § 53 Abs. 3 TKG 2021 von Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes (§ 4 Z 9, 16 TKG 2021) oder die gemäß § 59 Abs. 3 TKG 2021 von Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, soweit…
§ 1
…Grundstücke, die nach dem auf sie anwendbaren Flächenwidmungsplan die Widmung oder Nutzungsart Bauland oder Baufläche aufweisen; 2. „eigenversorgende Infrastruktur“ leitungsgebundene Kommunikationsinfrastrukturen (§ 4 Z 56 TKG 2021), über die die Liegenschaft, auf der diese errichtet sind, mit Kommunikationsdiensten (§ 4 Z 4 TKG …