§ 2 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Februar 2023
Up-to-date
Wertpapierfirmen gemäß § 3 WAG 2018 haben Meldungen gemäß § 47 Abs. 1 und 2 WPFG nach Maßgabe dieser Verordnung und unbeschadet der Vorschriften zur technischen Art der Übermittlung gemäß der FMA-IPV zu erstatten.
Rückverweise
WPF-StDMV · Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung
Anl. 2
…Position Gegenstand Ausprägung I.1. Ausweisart [1; 2], wobei gilt (1) „1“ für Erstanzeige; (2) „2“ für Veränderungsanzeige I.2. Datum des Wirksamwerdens [dd/mm/yy] Position Gegenstand Ausprägung…
Anl. 1
…Position Gegenstand Ausprägung I.1. Ausweisart [1; 2], wobei gilt (1) „1“ für Erstanzeige; (2) „2“ für Veränderungsanzeige I.2. Datum des Wirksamwerdens [dd/mm/yy] Position Gegenstand Ausprägung…