(1) Zur Erstellung einer detaillierten Wasserbilanz sind bei der Erhebung des Wasserkreislaufes folgende Komponenten zu berücksichtigen und mit gewässerkundlichen Einrichtungen entsprechend § 57 Abs. 3 WRG 1959 zu beobachten:
1. das Oberflächenwasser;
2. das unterirdische Wasser;
3. die Quellen;
4. der Niederschlag;
5. die Verdunstung;
6. die Feststoffe in den Gewässern;
7. die Temperatur von Luft und Wasser;
8. die Eisbildung in den Gewässern und im Hochgebirge sowie
9. die den Wasserkreislauf beeinflussenden oder durch ihn ausgelösten Nebenerscheinungen.
(2) Die Erhebung der Komponenten des Wasserkreislaufes gemäß Abs. 1 ist – ausgehend von der Gliederung der Planungsräume gemäß § 55b in Verbindung mit Anhang F WRG 1959 – auf folgende Teileinzugsgebiete zu beziehen (die Abgrenzung der einzelnen Teileinzugsgebiete ist in der Anlage A dargestellt):
1 | RHEINGEBIET *) | |||
DONAUGEBIET *) | ||||
Donau bis Jochenstein **) | ||||
2 | Donau oberhalb des Inn | |||
3 | Inn bis zur Salzach | |||
4 | Salzach | |||
5 | Inn unterhalb der Salzach | |||
Donau unterhalb von Jochenstein **) | ||||
6 | Donau vom Inn bis zur Traun | |||
7 | Traun | |||
8 | Enns | |||
9 | Donau von der Traun bis zum Kamp (ohne Enns) | |||
10 | Donau vom Kamp (einschließlich) bis zur Leitha (ohne March) | |||
11 | March **) | |||
12 | Leitha **) | |||
13 | Rabnitz und Raab **) | |||
14 | Mur **) | |||
15 | Drau **) | |||
16 | ELBEGEBIET (Moldau) *) | |||
*) ... Flussgebietseinheiten (FGE) | **) ... Planungsräume (PR) | |||
(3) Die Erhebung des Wasserkreislaufes umfasst
1. die Datenerhebung:
– Bestandsaufnahme der natürlichen Gegebenheiten (zB Einzugsgebietsgrenzen, Gewässernetz),
– Einrichtung, Instandhaltung und Betrieb der Messnetze,
– Durchführung der Beobachtungen und Messungen;
2. den Datendienst:
– Aufbereitung und Auswertung der Daten,
– Qualitätssicherung,
– Bereitstellung und Dokumentation der Daten.
Rückverweise
WKEV · Wasserkreislauferhebungsverordnung
§ 3 Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
…Zur Erstellung einer detaillierten Wasserbilanz sind bei der Erhebung des Wasserkreislaufes folgende Komponenten zu berücksichtigen und mit gewässerkundlichen Einrichtungen entsprechend § 57 Abs. 3 WRG 1959 zu beobachten: 1. das Oberflächenwasser; 2. das unterirdische Wasser; 3. die Quellen; 4. der Niederschlag; 5. die Verdunstung; 6. die Feststoffe in…