BundesrechtVerordnungenWFA-Umwelt-Verordnung§ 3

§ 3Vertiefende Abschätzung

In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.

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