§ 3 Vertiefende Abschätzung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
§ 3 Vertiefende Abschätzung — WFA-UV
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.