BundesrechtVerordnungenWFA-Umwelt-Verordnung

WFA-Umwelt-Verordnung

WFA-UV
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date

§ 1 Gegenstand

(1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.

(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die Umwelt.

§ 2 Vereinfachte Abschätzung

Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Umwelt voraussichtlich wesentlich betroffen ist.

§ 3 Vertiefende Abschätzung

Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Anlage 1 zu § 2

Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt

Anl. 1

Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Umwelt Fragen
Luft oder Klima Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden oder Treibhausgasen?
Wasser Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser?
Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder den Boden?
Energie oder Abfall Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Energieverbrauch oder Abfallaufkommen?

Anlage 2 zu § 3

Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt

Anl. 2

Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Luft oder Klima

Anl. 2

1.1. Ändern sich die Emissionen für die Luftschadstoffe Staub oder Stickstoffoxide?

1.2. Welches Gebiet ist von diesen Emissionen betroffen?

1.3. Um welche Größenordnung ändern sich die Treibhausgasemissionen?

2. Wasser

Anl. 2

2.1. Wodurch wird der Zustand von Seen oder Fließgewässern verändert?

2.2. Welche Stoffe werden in Seen oder Fließgewässer eingeleitet oder eingetragen?

2.3. Welches Gebiet, welcher See oder welcher Fluss(abschnitt) ist von diesen Emissionen betroffen?

2.4. Ändern sich dadurch der Wasserstand, die Wassermenge, die Wassertemperatur, die Fließgeschwindigkeit oder die Gewässerstrukturen?

2.5. Wird die Qualität des Grundwassers verändert? Wodurch wird die Qualität des Grundwassers geändert? Ändert sich die Menge des Grundwassers?

2.6. Welche Stoffe werden ins Grundwasser eingeleitet oder eingetragen?

2.7. Welches Gebiet ist von diesen Emissionen ins Grundwasser betroffen?

2.8. Wie wirken sich die Wasserentnahmen bzw. die Änderung der Menge des Grundwassers aus?

3. Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

Anl. 2

3.1. Sind durch die Regelung Funktionen des Lebensraumes oder bestimmte geschützte Gebiete oder Vogelarten betroffen?

3.2. Wodurch kommt es zur Gefährdung bzw. Sicherung des Lebensraumes oder geschützten Gebietes?

3.3. Wodurch kommt es zur Zerschneidung der Landschaft, des zusammenhängenden Gebietes?

3.4. Welches Gebiet ist von diesem Einfluss betroffen?

4. Energie oder Abfall

Anl. 2

4.1. Wie ändert sich der Energieverbrauch (in TJ pro Jahr)?

4.2. Welche Energieträger werden eingesetzt?

4.3. Welche gefährlichen Abfälle entstehen? Welche Größenordnung hat die entstehende Menge?

4.4. Welche nicht gefährlichen Abfälle, die einer Deponierung zuzuführen sind, entstehen? Welche Größenordnung hat die entstehende Menge?