Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik | Fragen |
1) Verhältnis der KonsumentInnen zu Unternehmen | Hat die Regelung/das Vorhaben - Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen KonsumentInnen und Unternehmen? Wieviele KonsumentInnen werden voraussichtlich direkt und/oder potenziell betroffen sein? - unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf KonsumentInnen in ihrem Verhältnis zu Unternehmen? Welches Ausmaß werden diese finanziellen Auswirkungen haben? |
2) Konsumentenschutz-Einrichtungen | Hat die Regelung/das Vorhaben rechtliche oder finanzielle Auswirkungen auf Konsumentenschutz-Einrichtungen einschließlich staatlich anerkannter Schuldenberatung? |
3) Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Sicherheit von KonsumentInnen in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen? |
Rückverweise
WFA-KV · WFA-Konsumentenschutzpolitik-Verordnung
§ 2 Vereinfachte Abschätzung
…Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-GV heranzuziehen.…