§ 2 Vereinfachte Abschätzung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-GV heranzuziehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden