BundesrechtVerordnungenWFA-Grundsatz-Verordnung2. Abschnitt Durchführung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung§ 10

§ 10Zeitpunkt der Durchführung bei sonstigen Regelungsvorhaben und bei Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

In Kraft seit 01. April 2015
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