§ 3 (1) Sind aufgrund einer als Entwurf vorliegenden unionsrechtlichen Vorschrift oder einer Stellungnahme zu einem solchen Entwurf erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu erwarten, so haben die haushaltsleitenden Organe, in deren Wirkungsbereich die unionsrechtliche Vorschrift fällt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen herzustellen. Erhebliche finanzielle Auswirkungen liegen vor, wenn
1. finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich mindestens einer Million Euro pro Jahr zu erwarten sind, oder
2. die vorgesehenen Mittel aus dem EU-Haushalt gemäß Finanzbogen mindestens acht Millionen Euro pro Jahr erreichen.
(2) Es ist folgende Vorgangsweise einzuhalten:
1. Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen, insbesondere Sitzungsberichte, Entwürfe zu Rechtsakten und sonstige vorbereitende Dokumente, insbesondere Kommissionsvorschläge jeder Art, die im Rat, im Ausschuss der Ständigen Vertreter oder den Ratsarbeitsgruppen beraten werden, sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen zur Kenntnis zu bringen.
2. Eine Darstellung der Abschätzung der erheblichen finanziellen Auswirkungen ist der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln.
Rückverweise
WFA-EU-MV · WFA-EU-Mitbefassungs-Verordnung
§ 3
…§ 3 (1) Sind aufgrund einer als Entwurf vorliegenden unionsrechtlichen Vorschrift oder einer Stellungnahme zu einem solchen Entwurf erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu erwarten, so…
§ 6 Inkrafttreten
…1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (2) § 2, § 3 Abs. 1 und § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 71/2015 treten mit 1. April …
§ 4 Kalkulationspflichten
…laut Finanzbogen, 2. eine allfällige Notwendigkeit einer Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU aufgrund von Umschichtungen zwischen Rubriken bzw. einer Erhöhung des mehrjährigen Finanzrahmens der EU, 3. ein allfälliges Erfordernis zusätzlicher Mittel aus dem Bundeshaushalt, 4. die Höhe der erforderlichen Kofinanzierungsmittel, 5. die Gesamtbelastung, 6. die Höhe und die Empfänger (private oder…