Der FMA sind jährlich zum Bilanzstichtag vorzulegen:
1. die Posten des Jahresabschlusses mit Aufgliederungen zu einzelnen Positionen;
2. einzelne Bestands- und Erfolgsposten, aufgegliedert nach Versicherungszweigen und Versicherungsarten;
3. Angaben zu versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere mit Aufgliederungen zur Deckungsrückstellung;
4. Angaben zu Gewinn- und Verlustquellen aus dem versicherungstechnischen Ergebnis;
5. Ermittlung der Abwicklungsergebnisse in einzelnen Versicherungszweigen;
6. Angaben zur Mitversicherung und zu übernommener und abgegebener Rückversicherung;
7. statistische Daten gemäß Abschnitt 4 der Anlage 1 oder sofern es sich um eine inländische Zweigniederlassung eines Drittland-Versicherungsunternehmens oder Drittland-Rückversicherungsunternehmens handelt, gemäß Abschnitt 4 der Anlage 2 ;
8. Kennziffer der juristischen Person gemäß den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) zur Rechtsträgerkennung (LEI), EIOPA-BoS-2021/456;
9. Angaben zu Anteilen von verbundenen Unternehmen und von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
10. Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Bilanzabteilung gemäß § 141 VAG 2016;
11. Angaben zu Sensitivitäten.
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