§ 4 Organisatorische Trennung
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Um die Erfüllung der Anforderungen des § 124 Abs. 1 Z 1 bis 4 VAG 2016 zu gewährleisten, ist die Bewertung der Vermögenswerte, die Abwicklung und die Erfassung der Transaktionen im Rechnungswesen im Einklang mit § 107 Abs. 2 Z 1 VAG 2016 organisatorisch von der Vermögenswertselektion im Rahmen der Veranlagung zu trennen.
Rückverweise
VU-KAV · Versicherungsunternehmen Kapitalanlageverordnung
§ 7 Wesentliche Risikoindikatoren
…Verbindlichkeiten; 2. Abweichungen von der strategischen bzw. taktischen Asset Allokation 3. Abweichungen vom Limitsystem für alle anderen relevanten Konzentrationsrisiken gemäß § 3 Z 4 und § 6 Abs. 1; 4. Anteil nicht notierter und nicht regelmäßig gehandelter Vermögenswerte; 5. Struktur der Segmente gemäß § 3 Z…