VNEP-V
Gliederung
2. Hauptstück Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan
1. Abschnitt Ausgangssituation
§ 9 Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen
(1) Für die im Netzgebiet angeschlossenen Elektrizitätsspeicheranlagen ist die historische Entwicklung der Anzahl auf jährlicher Basis, differenziert nach Speichertechnologie und Speicherkapazität tabellarisch und graphisch darzustellen. Systemdienliche Elektrizitätsspeicheranlagen sind dabei gesondert darzustellen.
(2) Die Differenzierung nach Technologie hat nach den folgenden Kategorien zu erfolgen: Pumpspeicherkraftwerk, elektrochemischer Speicher und sonstige Technologien.
(3) Für die Speicherkapazität sind folgende Schwellenwerte heranzuziehen: 10 kWh, 250 kWh, 5 MWh, ≥ 5 MWh.
(Anm.: Abs. 4 tritt mit 1.1.2027 in Kraft)
§ 9 VNEP-V · VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
§ 9 Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen
…§ 9. (1) Für die im Netzgebiet angeschlossenen Elektrizitätsspeicheranlagen ist die historische Entwicklung der Anzahl auf jährlicher Basis, differenziert nach Speichertechnologie und Speicherkapazität tabellarisch und graphisch darzustellen…
§ 13 Alternative Darstellung auf der gemeinsamen Internetplattform
…hat der Verteilernetzentwicklungsplan einen entsprechenden Hinweis auf die Internetplattform zu enthalten. (2) Die Darstellungen der Stromerzeugungsanlagen nach § 8 , der Elektrizitätsspeicheranlagen nach § 9 , der anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen nach § 10 und der Netzanschlusskapazitäten je Umspannwerk nach § 11 Abs. 1 können sich auf zusammenfassende graphische Veranschaulichungen…
§ 22 Flexibler Netzzugang
… 22. (1) Der Verteilernetzbetreiber hat anzugeben, ob er mit Netzbenutzern Verträge über flexiblen Netzzugang gemäß § 103 ElWG abgeschlossen hat. (2) Im Falle von Vertragsabschlüssen nach Abs. 1 hat der Verteilernetzbetreiber anzugeben 1. die Anzahl der laufenden Verträge, 2. die beantragten und die als einschränkbar vereinbarten Leistungen, 3…
§ 15 Darstellung der Planungsgrundsätze und -methoden
…der effizienten Nutzung bestehender Verteilernetzinfrastruktur und der effizienten Planung neuer Verteilernetzinfrastruktur unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Energieeffizienz umgesetzt werden, 2. wie die vorzunehmende Alternativenprüfung zwischen Netzentwicklungsmaßnahmen und Flexibilitätsbeschaffung durchgeführt wird, 3. inwieweit raumordnungsrechtliche Zonierungen für Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Trassenfreihaltungen auch in Abstimmung mit unmittelbar benachbarten Verteilernetzen…
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