VNEP-V
Gliederung
3. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 26 Verweise
Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden.
§ 26 VNEP-V · VNEP-V · Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
…§ 26. Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz ( ElWG ) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden.…
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