(1) Befrachter dürfen die Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 nur vornehmen, wenn sie über eine Zulassung verfügen.
(2) Die Zulassung erfolgt über Antrag durch Eintragung in ein Verzeichnis (§ 7), wenn der Eintragungswerber über eines der folgenden Zertifikate verfügt:
1. Qualitätsmanagementsysteme
a) EN ISO 9001 oder EN 29001
b) EN ISO 9004 oder EN 29004
c) EN ISO 22000
d) IFS (International Featured Standards)
e) HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)
2. Umweltmanagementsysteme
a) ISO 14001
b) EMAS (Eco Management and Audit Scheme)
3. Nachhaltigkeit
a) FSC (Forest Stewardship Council)
b) PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Systems)
4. Sicherheitsmanagementsysteme
a) ISO 28000
b) ISO/IEC 17025
5. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
a) AEO C (Authorized Economic Operator – C)
b) AEO S (Authorized Economic Operator – S)
c) AEO F (Authorized Economic Operator – F)
(3) Der Inhaber eines der in Abs. 2 genannten Zertifikate hat nach der erstmaligen Zulassung anlässlich der nächsten regulären wiederkehrenden Erneuerung des Zertifikates den Überprüfungsgegenstand auf die für die Ermittlung der bestätigten Bruttomasse gemäß Methode 2 maßgeblichen Prozesse der Massenermittlung auszudehnen.
Rückverweise
VGM-V · Bestimmung der bestätigten Bruttomasse (Verified Gross Mass – VGM) von Seefrachtcontainern
§ 6 Zulassung
…die Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 nur vornehmen, wenn sie über eine Zulassung verfügen. (2) Die Zulassung erfolgt über Antrag durch Eintragung in ein Verzeichnis (§ 7), wenn der Eintragungswerber über eines der folgenden Zertifikate verfügt: 1. Qualitätsmanagementsysteme a) EN ISO 9001 oder EN 29001 b) EN ISO 9004…
§ 5 Berechnen der Bruttomasse der Seefrachtcontainer (Methode 2)
…1) Für das Ermitteln der Gesamtmasse der Inhalte durch den Befrachter müssen belegbare Wiegeergebnisse hinsichtlich der Massen aller Inhalte des Seefrachtcontainers vorliegen. (2) Für das Verwiegen der Bestandteile der Inhalte ist eine Waage zu verwenden, welche im Hinblick auf die Genauigkeit bei nichtselbsttätigen Waagen die Anforderungen der…
§ 7 Verzeichnis
…insbesondere Erneuerung oder Entzug des Zertifikates, sind der SCHIG zu melden. Antrag, Eintragung und Aktualisierung sind für den Eintragungswerber kostenfrei. (4) Die Löschung aus dem Verzeichnis und von der Website erfolgt 1. bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eintragung (Abs. 2 Z 6), 2. bei Entzug des Zertifikates, 3. bei wiederholten Verstößen…