§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 29. Januar 2025
Up-to-date
Diese Verordnung findet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung auf
1. bereitgestellte Tierarzneimittel,
2. zugelassene Veterinärarzneispezialitäten und registrierte homöopathische Veterinärarzneispezialitäten und
3. deren Bestandteile.
Rückverweise
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