§ 4
§ 4 — USV
§ 4 — USV
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 205/2016
Inkrafttretungsdatum
01. August 2016
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40186024
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Anlage C enthält das Ärmelabzeichen „POLIZEI“ und die Kappenembleme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen.
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