BundesrechtVerordnungenUniversitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung§ 7

§ 7Erasmus+-Auslandsaufenthalte

Die Mobilitätsdaten in Bezug auf Erasmus+-Auslandsaufenthalte von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen umfassen einen European Student Identifier (ESI), der aus einem Länderkürzel und der Matrikelnummer der oder des jeweiligen Studierenden besteht. Eine Verarbeitung der Daten ist für die Abwicklung der Erasmus+ Mobilität notwendig, andernfalls kann keine Teilnahme am Programm erfolgen.

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