§ 34 Verweisungen
§ 34 Verweisungen — UHSBV
§ 34 Verweisungen — UHSBV
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 301/2022
Inkrafttretungsdatum
01. Oktober 2022
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40246731
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der geltenden Fassung anzuwenden.
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