§ 10 Amtswegige Mitbelegung
In Kraft seit 01. Oktober 2022
Up-to-date
Mit der Zulassung zu einem gemeinsam eingerichteten Studium wird die oder der Studierende auch Angehörige oder Angehöriger aller am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten postsekundären Bildungseinrichtungen (amtswegige Mitbelegung).
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