§ 22 Inhalt und Umfang der reduzierten Antragsunterlagen
In Kraft seit 05. Dezember 2020
Up-to-date
§ 22 Inhalt und Umfang der reduzierten Antragsunterlagen — TVV 2012
Die vereinfachten Anträge gemäß § 26 Abs. 3 TVG 2012 müssen nicht die in § 26 Abs. 2 TVG 2012 vorgesehenen nichttechnischen Projektzusammenfassungen enthalten.