BundesrechtVerordnungenTierversuchs-Verordnung 2012 § 22

§ 22Inhalt und Umfang der reduzierten Antragsunterlagen

In Kraft seit 05. Dezember 2020
Up-to-date

Die vereinfachten Anträge gemäß § 26 Abs. 3 TVG 2012 müssen nicht die in § 26 Abs. 2 TVG 2012 vorgesehenen nichttechnischen Projektzusammenfassungen enthalten.

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