§ 17 Artspezifische Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung von Tieren
In Kraft seit 05. Dezember 2020
Up-to-date
Für die in Anlage 1 zu dieser Verordnung genannten Tiere sind die artspezifischen Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung in Anlage 1 festgelegt.
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