BundesrechtVerordnungenTierschutz-SonderhaltungsverordnungAnl. 1

Anl. 1

In Kraft seit 01. Juli 2018
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Tierart Mindestgrundfläche in m² für das 1., 11., 21. usw. Tier Zusätzliche Mindestgrundfläche in m² für jedes weitere Tier Mindesthöhe in m Beispiel Grundfläche in m 2 für 10 Tiere
Zwergkaninchen 0,5 0,1 0,5 1,4
Meerschweinchen 0,5 0,1 0,5 1,4
Degus*/**/*** 0,4 0,08 1,2 1,12
Goldhamster 0,1 0,02 0,3 0,28
Zwerghamster 0,1 0,02 0,3 0,28
Mäuse* 0,1 0,02 0,3 0,28
Gerbils** 0,3 0,06 0,3 0,84
Ratten 0,3 0,06 0,5 0,84
Chinchillas*/**/**** 0,5 0,1 1,2 (max. 4 Tiere: 0,8)

*Es müssen strukturierte Klettermöglichkeiten angeboten werden. Die gesamte Käfighöhe muss genutzt werden können, zB durch mehrere Ebenen oder Sitzbretter in unterschiedlicher Höhe.

**Es muss ein Sandbad angeboten werden.

***Bei der Haltung von bis zu 6 Tieren müssen zumindest 0,4 m² als Bodenfläche zur Verfügung stehen. Die restliche erforderliche Grundfläche ist auf zwei erhöhte Ebenen aufzuteilen.

****Es dürfen maximal 4 Tiere pro Unterkunft gehalten werden. Zumindest 0,5 m² müssen als Bodenfläche zur Verfügung stehen. Die restliche erforderliche Grundfläche kann auf zwei erhöhte Ebenen aufgeteilt werden.

Anmerkungen:

Die Spalte 1 bezeichnet die Tierarten, die in den jeweiligen Unterkünften gehalten werden dürfen.

Die Spalte 2 bezeichnet die Mindestgrundfläche der Unterkünfte für das 1., 11., 21., usw. gehaltene Tier, die in keinem Fall unterschritten werden darf.

Die Spalte 3 bezeichnet bei der Haltung mehrerer Tiere die zusätzliche Mindestfläche für jedes weitere gehaltene Tier, die 20% der Mindestgrundfläche in Spalte 2 entspricht.

Die Spalte 4 bezeichnet die Mindesthöhe der Unterkünfte, unabhängig von der Anzahl der darin gehaltenen Tiere.

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Tierart Mindestgrundfläche in m² Mindestfläche für jedes weitere Tier in m² Mindesthöhe
Sperlingsvögel, Finkenvögel (wie zB Kardinäle, Kanarienvögel, Webervögel) 0,15 m² (1 bis 6 Vögel) 0,04 m² 0,40 m
Sittiche und Zwergpapageien bis 30 cm Kopf-Schwanz-Länge) 0,2 m² (1 bis 3 Vögel) 0,05 m² 0,40 m
Papageien, Amazonenpapageien, Graupapageien, Kleine Kakadus (über 30 cm) 0,5 m² (1 bis 3 Vögel) 0,25 m² 1,5 m
Wachteln, Zwergwachteln 0,5 m² (1 bis 10 Vögel) 0,05 m² 0,4 m
Ara, Große Kakadus 1,5 m² (bis zu 2 Vögel) 0,45 m² 2,0 m

Anmerkungen:

Die Spalte 1 bezeichnet die Tierarten, die in den jeweiligen Unterkünften gehalten werden dürfen.

Die Spalte 2 bezeichnet die Mindestgrundfläche der Unterkunft, die in keinem Fall unterschritten werden darf.

Die Spalte 3 bezeichnet den Mindestplatzbedarf pro zusätzlich in derselben Unterkunft gehaltenes Tier.

Die Spalte 4 bezeichnet die Mindesthöhe der Unterkunft.

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Tierart Mindestgrundfläche in m² Mindestfläche pro Tier in m² Mindestfläche für jedes weitere Tier in m² Mindesthöhe (Wassertiefe bei Wasserschildkröten)
Landschildkröte 0,18 m² L3 x L3 L3 x L 0,3 m
Wasserschildkröte Landteil 0,06 m² L2 x L L x L 0,3 m
Wasserschildkröte Wasserteil 0,12 m² L3 x L2 L2 x L 10 cm
Bodenschlangen 0,18 m² LS0,66 xLS0,5 LS0,2 xLS0,1 0,6 m
Kletternde Schlangen 0,18 m² LS0,66 xLS0,5 LS0,2 xLS.0,1 0,8 m
Bodenlebende Echsen 0,18 m² LS2 x LS2 LS0,5 x LS0,5 0,35 m
Kletternde Echsen 0,18 m² LS2 x LS LS0,5 x LS0,2 0,6 m

Anmerkungen:

L bezeichnet die Körperlänge des Tieres ohne Schwanz.

LS bezeichnet die Körperlänge des Tieres mit Schwanz.

Die Spalte 1 bezeichnet die Tierarten, die in den jeweiligen Unterkünften gehalten werden dürfen.

Die Spalte 2 bezeichnet die Mindestgrundfläche der Unterkunft, die in keinem Fall unterschritten werden darf.

Die Spalte 3 bezeichnet bei der Haltung mehrerer Tiere die Mindestfläche für das größte gehaltene Tier.

Die Spalte 4 bezeichnet bei der Haltung mehrerer Tiere die Mindestfläche für jedes weitere gehaltene Tier.

Die Spalte 5 bezeichnet die Mindesthöhe (Wassertiefe) der Unterkunft, unabhängig von der Anzahl der darin gehaltenen Tiere.

Rückverweise