BundesrechtVerordnungenDatensicherheitsverordnung3. Abschnitt Datensicherheit bei der Übermittlung von betriebsnotwendigen Verkehrs- und Standortdaten und Vorratsdaten zu Auskunftszwecken an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden§ 13

§ 13Authentifizierung – Einbindung über den Portalverbund und Unique-ID

In Kraft seit 06. Dezember 2011
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