§ 33 Schluss-, In-Kraft-Tretens- sowie Außer-Kraft-Tretensbestimmungen
In Kraft seit 01. Oktober 2005
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§ 33 Schluss-, In-Kraft-Tretens- sowie Außer-Kraft-Tretensbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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