Die Ärztin/Der Arzt hat das Überschreiten der gemäß § 23a Abs. 3 Z 1 festgelegten Dosismenge, wenn sie/er dies aus fachlichen Gründen bei der Behandlung einer Patientin/eines Patienten im Einzelfall für erforderlich hält, unter Anführung der Gründe, die sie/ihn zur Beurteilung des Dosisbedarfs bewogen haben, nachvollziehbar zu dokumentieren und der Amtsärztin/dem Amtsarzt nach Aufforderung darüber Auskunft zu erteilen, auf Verlangen auch schriftlich.
§ 23a SV · SV · Suchtgiftverordnung
§ 23a Opioid-Substitutionsbehandlung
…Opioid-Substitution zum Einsatz kommenden Wirkstoffe Tages-Dosismengen festlegen, bei deren Überschreiten besondere Anforderungen an die ärztliche Sorgfalts- und Dokumentationspflicht zu stellen sind ( § 23c ), sowie 2. Stabilitätskriterien nach medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkten als Voraussetzung für die ärztliche Anordnung einer längerfristigen Mitgabe des Substitutionsmedikamentes ( § 23e Abs. 4…
§ 23g
…Weiterbildungsverordnung Opioid-Substitution , BGBl. II Nr. 449/2006 in der geltenden Fassung), 2. die Plausibilität von im Einzelfall ungewöhnlich hohen Dosen ( § 23c ), 3. die Konformität angeordneter Mitgaben mit den Voraussetzungen gemäß § 23e Abs. 1 bis 5 . (1b) Die Amtsärztin/Der Amtsarzt hat sich, wenn…
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