§ 2
In Kraft seit 01. Juni 2006
Up-to-date
Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der
1. Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
2. Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000, für den Zugang zu Informationen, die als
a) „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
b) „GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
c) „STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
pro Person.
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