§ 1
In Kraft seit 01. Juni 2006
Up-to-date
§ 1 — SUBV
Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut.