BundesrechtVerordnungenAusstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Juni 2006
Up-to-date

Das Abwehramt wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesministers für Landesverteidigung im Zusammenhang mit Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 12 InfoSiG betraut.

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