§ 2 Verwaltungsgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Verwaltungsgesellschaften gemäß § 1 Z 1 und Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien gemäß § 1 Z 2 haben den Ausweis gemäß der Anlage 1 zu erstatten.
Rückverweise
SK-MV · Sonderkreditinstitute-Meldeverordnung
§ 4 Meldetechnische Bestimmungen
…Beträge in Eurocent und Prozentsätze auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden, von fünf bis neun aufzurunden. (2) Der Ausweis gemäß den §§ 2 und 3 ist in standardisierter Form mittels elektronischer Übermittlung an die Oesterreichische Nationalbank zu erstatten. Die Übermittlung…