+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Sitz-Verordnung
§ 4
SitzV
§ 4 Sitz des Amtes für Betrugsbekämpfung
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 4 Sitz des Amtes für Betrugsbekämpfung — SitzV
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Das Amt für Betrugsbekämpfung hat seinen Sitz in Wien.
Rückverweise
Rückverweise
Keine Verweise gefunden