Vorwort
§ 1 Sitz des Finanzamtes Österreich
Das Finanzamt Österreich hat seinen Sitz in Linz.
§ 2 Sitz des Finanzamtes für Großbetriebe
Das Finanzamt für Großbetriebe hat seinen Sitz in Wien.
§ 3 Sitz des Zollamtes Österreich
Das Zollamt Österreich hat seinen Sitz in Graz.
§ 4 Sitz des Amtes für Betrugsbekämpfung
Das Amt für Betrugsbekämpfung hat seinen Sitz in Wien.
§ 5 Sitz der Zentralen Services
Die Zentralen Services haben ihren Sitz in Wien.
§ 6 Sitz des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge
Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge hat seinen Sitz in Wien.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.