BundesrechtVerordnungenSitz-Verordnung

Sitz-Verordnung

SitzV
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date

§ 1 Sitz des Finanzamtes Österreich

Das Finanzamt Österreich hat seinen Sitz in Linz.

§ 2 Sitz des Finanzamtes für Großbetriebe

Das Finanzamt für Großbetriebe hat seinen Sitz in Wien.

§ 3 Sitz des Zollamtes Österreich

Das Zollamt Österreich hat seinen Sitz in Graz.

§ 4 Sitz des Amtes für Betrugsbekämpfung

Das Amt für Betrugsbekämpfung hat seinen Sitz in Wien.

§ 5 Sitz der Zentralen Services

Die Zentralen Services haben ihren Sitz in Wien.

§ 6 Sitz des Prüfdienstes für Lohnabgaben und Beiträge

Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge hat seinen Sitz in Wien.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.