§ 17 Zugänglichkeit von Regelwerken und Nachweisverfahren
In Kraft seit 01. November 2024
Up-to-date
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Innovation hat jene Regelwerke und Nachweisverfahren, die in dieser Verordnung zitiert werden und in ihre Zuständigkeit fallen, öffentlich zugänglich und auf aktuellem Stand zu halten.
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